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Kurzinformation und Erläuterung zur GEMA

Was versteht man eigentlich genau unter „GEMA“?

Die Abkürzung GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Seit 1933 verwaltet die GEMA als staatlich anerkannter Kurator von den Generaldirektionen Berlin und München, die Urheberrechte und die Urheberrechts- Wahrnehmungsgesetze von über 63.000 Mitgliedern. Darunter Musikverleger, Textautoren, Komponisten und Rechtinhabern.

Für was ist die GEMA zuständig und mit welcher Strafe kann man rechnen?

Die GEMA ist aber nicht nur zuständig für das Lizenzen vergeben und die entsprechenden Kosten einzutreiben, sondern die GEMA überwacht auch GEMA-pflichtige Werke, die beispielsweise in Kaufhäusern, in der Gastronomie oder in Discotheken abgespielt werden.
Würde dieser Fall eintreten, müsste die GEMA an das jeweilige Unternehmen eine Abmahnung schicken und im schlimmsten Fall sogar eine Geldstrafe.

Bei weiteren Fragen und Anregungen wenden sie sich einfach an info@onetaste-media.de