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Der passende Genuss für ein grandioses Event

In unserem Blogbeitrag vom 14. Februar haben wir auf die Wichtigkeit der perfekten Location für jeden Anlass aufmerksam gemacht. Die Checkliste für Ihr Event muss allerdings fortgeführt werden, denn was wäre eine Veranstaltung ohne das richtige Catering, passende Drinks und die dazugehörige Unterhaltung?

Das richtige Catering

Soll es lieber leger oder vornehm sein? Je nachdem wer zu Ihrer Feier geladen ist, sollte man sich für eine passende Variante entscheiden. Von klassischen Menüfolgen, Buffets bis hin zum Flying Buffet sind keine Grenzen gesetzt.

Das Flying Buffet eignet sich besonders bei Veranstaltungen, die vorwiegend im Stehen stattfinden. Dabei servieren Servicekräfte verschiedene kleine Variationen von Speisen dem Gast. Die Speisen sind mit Absicht kleiner gehalten, damit viel probiert werden kann. Außerdem wird darauf geachtet, dass die Speisen gut im Stehen zu essen sind.

Wichtig ist außerdem die Saisonalität im Auge zu behalten. Im Sommer sind leichte Vorspeisen und zum Hauptgang ein tolles Grillbuffet angebracht. Im Winter hingegen passt eine tolle Suppe zur Vorspeise, mit einem deftigen Braten im Hauptgang, zur Jahreszeit.

Die Getränke nicht zu vergessen

Was wäre ein tolles Menü ohne die passenden Getränke? Überlegen Sie sich im Vorfeld, welches Getränk zu Ihrer perfekten Veranstaltung gehört.

Darf es zu jedem Gang ein anderer Wein sein, oder lassen Sie eine Bar bestücken, bei der die Gäste freie Wahl haben?

Ein schöner Apéritif darf zum Start natürlich auch nicht fehlen. Dabei wird wieder auf die Jahreszeit geschaut. Im Sommer darf es gerne ein kleines frisch gezapftes Bier, oder für die Damen ein Hugo sein. Im Winter passt ein Glas Sekt mit Punschextrakt wunderbar als Begrüßungsgetränk.

Schon eine Idee für die passende Stimmung?

Jedes Event MUSS musikalisch untermalt sein! Auch dabei stehen Ihnen alle Türen offen. Ob Sie eine gemütliche Playlist im Hintergrund abspielen lassen, eine Band Ihres Geschmacks engagieren oder einen DJ buchen, der die Tanzfläche füllt. Keine Grenzen sind gesetzt, es muss nur zum Anlass und zur Art des Events passen.

Bei so vielen Fragen und Entscheidungen, die getroffen werden müssen, sollen Sie natürlich nicht alleine da stehen. Wir, ONETASTE Media in Stuttgart, unterstützen Sie gerne bei allen Fragen und Ideen rund um das Thema Eventmanagement und Veranstaltungsorganisation. Als Eventagentur mit jahrelanger Erfahrung und dem gewissen Know-how verwirklichen wir Ihre Ideen.

Rufen Sie uns an!

Was wäre eine Eventveranstaltung ohne die passende Musik?!

Aber Obacht, jedes Event bei dem Musik gespielt wird hat Verpflichtungen.
Heute alles zum Veranstaltungstechnik-Thema GEMA

GEMA bedeutet ausgeschrieben Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Ziemlich langes und Bürokratisches Wort.

Die meisten Leute assoziieren mit GEMA nichts Gutes, jedoch ist es für einen Musiker der sich registrieren lassen hat eine gute Sache.
In der heutigen Zeit, in der „Downloads“ -am besten für umsonst die Musikbranche regieren, haben es die Künstler nicht leicht, mit ihren Werken Geld zu verdienen. Die GEMA ist ein Verein und vertritt in Deutschland die Rechte der Musikwerke von Textern, Komponisten, Bearbeitern und deren Verlegern.
Sie fungiert außerdem quasi als Inkassounternehmen für ihre Mitglieder. Sie sammelt die Lizenzgebühren für das Aufführen und nutzen von Musik u.a. bei Events.
Wichtig ist zu Wissen dass der Musiker registriert sein muss damit das Geld an die richtige Person gelangt. Sobald bei einer Öffentlichen Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Musik gespielt wird fallen diese Gebühren für den Veranstalter an.

Ausnahmen bilden Familienfeiern.

Es gibt auch die sogenannte GEMA-freie Musik oder auch gemeinfreie Werke.
Dabei handelt es sich um Fälle in denen der Urheber kein Mitglied ist, oder sein Ableben seit 70 Jahren verstrichen ist. Dazu ist allerdings die Beweispflicht beim Veranstalter, d.h. er muss in jedem Fall eine Playlist der zu spielenden Songs an die GEMA schicken um die Freigabe zu erhalten.
Ausnahmen bestätigen die Regel auch Oper, Operette und Musical sind GEMA befreit.
Alle wichtigen Fragen rund um GEMA und deren Anmeldung beantworten wir von der Stuttgarter Eventagentur Onetaste Media Ihnen sehr gerne.

Kurzinformation und Erläuterung zur GEMA

Was versteht man eigentlich genau unter „GEMA“?

Die Abkürzung GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Seit 1933 verwaltet die GEMA als staatlich anerkannter Kurator von den Generaldirektionen Berlin und München, die Urheberrechte und die Urheberrechts- Wahrnehmungsgesetze von über 63.000 Mitgliedern. Darunter Musikverleger, Textautoren, Komponisten und Rechtinhabern.

Für was ist die GEMA zuständig und mit welcher Strafe kann man rechnen?

Die GEMA ist aber nicht nur zuständig für das Lizenzen vergeben und die entsprechenden Kosten einzutreiben, sondern die GEMA überwacht auch GEMA-pflichtige Werke, die beispielsweise in Kaufhäusern, in der Gastronomie oder in Discotheken abgespielt werden.
Würde dieser Fall eintreten, müsste die GEMA an das jeweilige Unternehmen eine Abmahnung schicken und im schlimmsten Fall sogar eine Geldstrafe.

Bei weiteren Fragen und Anregungen wenden sie sich einfach an info@onetaste-media.de